Unsere Leistungen

Übernahme aller Leistungen, die ärztlich verordnet wurden. Diese Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen. §37.2 SGB V

Behandlungspflege

  • Blutdruckkontolle
  • Blutzuckermessungen
  • Subcutane, intramuskuläre Injektionen
  • Medikamente wöchentlich richten & verabreichen
  • Wundversorgung
  • An- & ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden (Beine wickeln)
  • Katheter-Versorgung (Blasen- & Venenkatheter)
  • Katheterisierung & Blasenspülung
  • Wechsel/Pflege der Trachealkanüle, Endotracheales absaugen
  • Legen/Wechseln von Magensonden
  • An- & Abhängen von Infusionen, Drainagen, PEG Versorgung
  • Stoma Versorgung
  • Einläufe

Grundpflegerische Leistungen

Hilfe im Alltag

  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfestellung oder vollständige Übernahme des An-/Auskleidens
  • Baden, Duschen oder Ganzkörperwaschung
  • Haar- & Nagelpflege
  • Inkontinenzversorgung
  • Mobilisation
  • Aktivierende Pflege bei der Bewältigung der „Aktivitäten des täglichen Lebens“

Hauswirtschaftliche Leistungen

Erledigung aller Haushalts- & Alltagsaufgaben

  • Erledigung der Einkäufe
  • Zubereitung kleinerer Mahlzeiten & Kochen
  • Reinigung der Wohnung
Niedrigschwellige Betreuungsangebote 45b SGB XI

  • Dementen Betreuung
  • Gedächtnistraining
  • Beschäftigungstherapie
  • Begleitung, Spaziergänge
  • Begleitung zu Arztbesuchen, Behördengängen & privaten Veranstaltungen

Verhinderungspflege § 39 SGB XI
Vertretung bei Urlaub oder Krankheit / Vertretung der Pflegeperson

Falls von der Pflegeversicherung übernommen, können wir eine Vielzahl an ergänzenden Service-Leistungen anbieten, welche auf privater Basis bezogen werden können.

  • Stundenweise Betreuung
  • Spaziergänge
  • Begleitung zu Ärzten oder Therapeuten
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Einkäufe & Besorgungen

Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB (Pflegegeld beziehende Personen)

bei:
Pflegegrad I und II – halbjährlich
Pflegegrad III – vierteljährlich

Falls Sie weitere Informationen zu Pflege, Pflegegeld / Pflegeversicherung oder einen Beratungstermin benötigen, können Sie sich jederzeit telefonisch mit uns in Verbindung setzen.

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Transparenzbericht

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Quelle: AOK Deutschland